BS Sachverständige für das Bauwesen
Vertrauen fängt beim Sachverstand an...
 


Schäden und Mängel an Gebäuden

 

Die Sachverständigentätigkeit umfasst bei der Begutachtung und Gutachtenerstellung in Bezug auf Baumängel in aller Regel folgende Tätigkeiten:


  • Ortsbegehung
  • Dokumentation
  • Schadensanalyse (mittels moderner Messtechnik)
  • Ermittlung der Schadenskosten
  • Sanierungsvorschläge
  • etc.

 


Bauschäden können aber auch durch folgende Umstände eintreten:

   

  • Mangelhafte Bauausführungen
  • Mangelhafte Bauplanung
  • Unwetterschäden bzw. Witterungseinflüsse
  • Vandalismus
  • Unfallschäden
  • Überalterung
  • Verformungen der Bauteile
  • Unzureichende Materialeigenschaften
  • etc.

 


Die Sachverständigentätigkeit umfasst bei der Begutachtung und Gutachtenerstellung in Bezug auf Baumängel in aller Regel folgende Tätigkeiten:

 


Die Arten der gewünschten Gutachten, werden wie folgt angeboten:


  • Kurzgutachten mit stichwortartiger Erklärung zum Schadensbild und der Schadensursache (ggf. mit Kostenschätzung zur Instandsetzung) zur Grundlage außergerichtlicher Einigungen
  • Ausführliches Baugutachten für Versicherungsgutachten, Privatgutachten, Beweissicherungsverfahren o.Ä.

 

 

 
 
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