Schäden und Mängel an Gebäuden
Die Sachverständigentätigkeit umfasst bei der Begutachtung und Gutachtenerstellung in Bezug auf Baumängel in aller Regel folgende Tätigkeiten:
- Ortsbegehung
- Dokumentation
- Schadensanalyse (mittels moderner Messtechnik)
- Ermittlung der Schadenskosten
- Sanierungsvorschläge
- etc.
Bauschäden können aber auch durch folgende Umstände eintreten:
- Mangelhafte Bauausführungen
- Mangelhafte Bauplanung
- Unwetterschäden bzw. Witterungseinflüsse
- Vandalismus
- Unfallschäden
- Überalterung
- Verformungen der Bauteile
- Unzureichende Materialeigenschaften
- etc.
Die Sachverständigentätigkeit umfasst bei der Begutachtung und Gutachtenerstellung in Bezug auf Baumängel in aller Regel folgende Tätigkeiten:
Die Arten der gewünschten Gutachten, werden wie folgt angeboten:
- Kurzgutachten mit stichwortartiger Erklärung zum Schadensbild und der Schadensursache (ggf. mit Kostenschätzung zur Instandsetzung) zur Grundlage außergerichtlicher Einigungen
- Ausführliches Baugutachten für Versicherungsgutachten, Privatgutachten, Beweissicherungsverfahren o.Ä.